Wäh­rend der Nut­zung der Inter­net­sei­te von Bau­e­reig­nis Süt­ter­lin Wag­ner GbR wer­den kei­ne Coo­kies gesetzt und kei­ne sta­tis­ti­schen Daten erho­ben. Wäh­rend der Nut­zung der Inter­net­sei­te von Bau­e­reig­nis Süt­ter­lin Wag­ner GbR erfol­gen kei­ne Auf­for­de­run­gen zu wei­te­ren Aktio­nen wie bei­spiels­wei­se der Anwahl exter­ner Links. Sol­che Auf­for­de­run­gen sind ein Hin­weis auf eine nicht recht­mä­ßi­ge Umlei­tung der Ver­bin­dung zur Inter­net­sei­te von Bau­e­reig­nis Süt­ter­lin Wag­ner GbR. Die Ver­bin­dung soll­te sofort unter­bro­chen und bei Bedarf neu auf­ge­baut werden.

Hin­weis zur Ver­ar­bei­tung per­sön­li­cher Daten auf Grund­la­ge der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (wört­li­che Zita­te in Aus­füh­rungs­zei­chen) Sei­tens Bau­e­reig­nis Süt­ter­lin Wag­ner GbR erfolgt die Ver­ar­bei­tung per­sön­li­cher Daten 1 / auf Grund­la­ge des Art. 6, 1 b) der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung, somit “zur Erfül­lung eines Ver­trags, des­sen Ver­trags­par­tei die betrof­fe­ne Per­son ist, oder zur Durch­füh­rung vor­ver­trag­li­cher Maß­nah­men, die auf Anfra­ge der betrof­fe­nen Per­son erfol­gen”, oder 2 / auf Grund­la­ge des Art. 6, 1 c) der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung, somit “zur Erfül­lung einer recht­li­chen Ver­pflich­tung ( – ), der der Ver­ant­wort­li­che unter­liegt”. Die­se Ver­pflich­tun­gen sind bei­spiels­wei­se die Aus­kunfts­pflich­ten im Rah­men der Ent­rich­tung von Steuern.

Bei der Ver­ar­bei­tung der per­sön­li­chen Daten wer­den die Grund­sät­ze des Art. 5, 1 der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung beach­tet. Die vier­tel­jähr­li­che Archi­vie­rung des gesam­ten Daten­stan­des zur Siche­rung gegen Daten­ver­lust durch soge­nann­te Mal­wa­re erfolgt auf ver­schlüs­sel­ten Daten­trä­gern außer­halb der Büro­räu­me. Die­se Daten­trä­ger wer­den im täg­li­chen Geschäfts­ver­kehr nicht mehr genutzt und allein von auto­ri­sier­ten Per­so­nen und allein zur Daten­wie­der­her­stel­lung nach Daten­ver­lust ver­wen­det. Auf die­sen Daten­trä­gern erfolgt plan­mä­ßig kei­ne nach­träg­li­che Löschung per­sön­li­cher Daten, die im Sin­ne des Art. 5, 1 e) nach Abschluss ver­trag­li­cher Leis­tun­gen ein­schließ­lich der Gewähr­leis­tungs­fris­ten gelöscht wer­den müss­ten, sofern das Erfor­der­nis zur Löschung nach Archi­vie­rung der Daten ent­steht. Bei­spiels­wei­se wer­den Daten, die auch zur Siche­rung der Gewähr­leis­tung nicht mehr erfor­der­lich sind, nicht nach­träg­lich in den archi­vier­ten Daten­trä­gern gelöscht.

Auf Anfra­ge wird detail­liert über die Daten­hal­tung infor­miert. Bit­te wen­den Sie sich dazu per E‑Mail an die Adres­se .